Seit 1.1.2020 sind E-bikes wie auch herkömmliche Fahrräder vorsteuerabzugberechtigt. Für die Privatnutzung des Fahrrads (mit konventionellem oder Elektro-Antrieb) ist steuerlich kein Sachbezug anzusetzen, die Nutzung ist also lohnsteuerfrei.
Quellen: 1 Bundesministerium für Finanzen | 2 Verkehrsclub Deutschland | 3 laufleistung.net/kalorienverbrauch-berechnen | 4 Verkehrsclub Österreich